Eine POst - POsse
Geschrieben am 21 September 2020, 12:55 Uhr von Wolfgang Heinrich
In einer Schublade lagen seit geraumer Zeit zwei Briefmarken, die irrtümlich einmal aufgeklebt und deshalb ausgeschnitten worden waren.
Da ich im Moment keine passende Briefmarke zur Hand hatte, nahm ich UHU und klebte die beiden Briefmarken auf den Brief.
Statt einer 80 cent-Marke prangten nun Marken für 1,32 € auf dem Brief. Weil ich mir nicht sicher war, ob nach dem Gewicht des Briefes die Frankierung ausreichte, gab ich ihn einer Post-Bediensteten. Die wog ihn und stellte fest, dass alles in Ordnung sei und meinte, dass sogar mehr als nötig aufgeklebt war. Sie beanstandete nicht, dass – deutlich erkennbar- die Marken ausgeschnitten und aufgeklebt waren.
6 (sechs) Tage später bekam ich den Brief bekritzelt, beschrieben, bestempelt und beklebt zurück:
Die Briefmarken waren durch einen Stempel entwertet worden. Juristisch sicher nicht zulässig, wenn sie denn als Beförderungsentgelt nicht akzeptiert waren. Ich hätte sie leicht über Wasserdampf ablösen und dann unbeanstandet aufkleben können.
Das vom Adressaten geforderte Nachentgelt wurde zu Recht abgelehnt.
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Ich hätte zu gerne gewusst, wieso „Ausgeschnittene Postwertzeichen zur Freimachung“ unzulässig sind!